● Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hildenbergmotions – Inhaber Johannes Hildenberg Am Kreuzloh 18 · 44357 Dortmund Stand: Januar 2026
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Video-, Foto- und Social-Media-Content-Produktionen sowie damit verbundene Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen – etwa Konzeption, Dreh, Schnitt, Anzahl und Länge der Videos, Bildformate sowie die Anzahl der Korrekturschleifen – ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die künstlerische und technische Gestaltung (Bildsprache, Schnitt, Color Grading, Musikauswahl) liegt im gestalterischen Ermessen des Auftragnehmers, soweit im Angebot keine konkreten Vorgaben vereinbart sind.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand vergütet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Produktion erforderlichen Informationen und Materialien (z. B. Logos, Markenvorgaben, Fahrzeugdaten) sowie den Zugang zu Fahrzeugen und Drehorten bereit und benennt einen verbindlichen Ansprechpartner.
(2) Verzögert sich die Produktion aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. zusätzliche Drehtage, Anfahrten) trägt der Auftraggeber.
Termine, Drehzeiten und Witterung
(1) Vereinbarte Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ bezeichnet, Richttermine.
(2) Bei Außenaufnahmen können Drehtermine witterungsbedingt verschoben werden. Eine wetterbedingte Verschiebung berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz; ein Ersatztermin wird im zumutbaren Rahmen ohne zusätzliche Grundvergütung vereinbart. Zusätzlich anfallende Anfahrtskosten können gesondert berechnet werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten ab einem Auftragswert von 1.500 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30 % in Rechnung zu stellen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Reise- und Nebenkosten werden, sofern vereinbart, gesondert abgerechnet.
Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Ergebnis zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft es innerhalb von 7 Tagen.
(2) Im Leistungsumfang sind zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Weitergehende Änderungswünsche werden gesondert vergütet.
(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist konkrete Mängel in Textform anzeigt oder wenn er das Werk in Gebrauch nimmt bzw. veröffentlicht.
Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den fertiggestellten Werken für die vereinbarten Zwecke (insbesondere Social Media, Website und Werbung des eigenen Unternehmens). Eine ausschließliche/exklusive Rechteeinräumung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
(3) Das bei der Produktion entstehende Rohmaterial (Rohaufnahmen, Projekt- und Arbeitsdateien) verbleibt beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bei gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung.
(4) Veränderungen, Kürzungen oder Umgestaltungen des fertigen Werks, die dessen Charakter wesentlich beeinflussen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen (insbesondere Portfolio, Showreel, eigene Website und Social-Media-Kanäle), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(6) Für vom Auftraggeber beigestellte Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Musik) sichert der Auftraggeber zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(7) Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen sowie Rechteinhaber an abgebildeten Objekten in Aufnahme und Veröffentlichung eingewilligt haben, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für vom Auftraggeber freigegebene bzw. beigestellte Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Produktion stornieren. Bezüglich der vereinbarten Nettovergütung gelten folgende Stornogebühren:
- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vorher: 50 %
- weniger als 7 Tage vorher: 80 %
(2) Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Fremdkosten sind unabhängig hiervon zu vergüten.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Krankheit) befreien die Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
